Pergola bauen: Was ist erlaubt – und was darf der Nachbar sagen?

Eine Pergola wertet den Garten optisch auf, bietet Schatten und schafft eine gemütliche Atmosphäre – kein Wunder, dass sie bei Hausbesitzern so beliebt ist. Doch bevor Sie mit dem Bau beginnen, sollten Sie sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Denn ob eine Genehmigung notwendig ist und wie nah die Pergola an die Grundstücksgrenze gebaut werden darf, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Auch die Rechte der Nachbarn spielen eine Rolle.

Genehmigungsfrei? Das ist Ländersache
In vielen Bundesländern darf eine Pergola mit bis zu 30 m² Grundfläche und einer Höhe von maximal 3 Metern genehmigungsfrei errichtet werden. Allerdings gibt es regionale Unterschiede – was in Bayern erlaubt ist, kann in Nordrhein-Westfalen bereits genehmigungspflichtig sein. Außerdem ist es entscheidend, ob die Pergola freistehend gebaut oder direkt mit dem Haus verbunden wird.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte vorab beim zuständigen Bauamt nachfragen. So lassen sich spätere Unannehmlichkeiten vermeiden – etwa durch Auflagen, Bußgelder oder sogar den Rückbau.
Abstand zum Nachbargrundstück – was gilt?
Auch wenn eine Pergola genehmigungsfrei ist, müssen gesetzliche Abstandsflächen eingehalten werden. In der Regel gilt ein Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze. Wird die Pergola näher an die Grenze gesetzt, ist in den meisten Fällen die schriftliche Zustimmung des Nachbarn erforderlich.
Ein offenes Gespräch mit den Nachbarn ist grundsätzlich empfehlenswert – besonders bei Grenzbebauung oder wenn die Pergola groß dimensioniert ist. Zwar haben Nachbarn kein generelles Vetorecht, sie können sich aber wehren, wenn ihre Rechte beeinträchtigt werden, etwa durch starke Verschattung oder ein störendes Erscheinungsbild.
Bauen mit Augenmaß und Rücksicht
Der Bau einer Pergola sollte gut geplant sein – nicht nur aus gestalterischen Gründen, sondern auch rechtlich. Informieren Sie sich bei Ihrem Bauamt, halten Sie die Abstandsregeln ein und beziehen Sie Ihre Nachbarn mit ein. So schaffen Sie ein schönes, rechtssicheres Plätzchen im Grünen – ganz ohne Streit.
Wichtige Fakten im Überblick:
In vielen Bundesländern bis 30 m² Grundfläche und 3 m Höhe genehmigungsfrei
Unterschiede in den Landesbauordnungen beachten
Mindestabstand zur Grundstücksgrenze meist 3 Meter
Zustimmung der Nachbarn bei Grenzbebauung ratsam
Rücksprache mit dem Bauamt wird dringend empfohlen