Regeln für das Grillen im Freien

Grillen im Freien

Wir kennen es alle: Kaum steigt das Thermometer über 20°, kitzelt es den Männern in den Fingern. Ehe man sich versieht, steht man(n) draußen im Grünen und es wird drauf los gegrillt. Doch wer in der Natur grillen will, sollte dabei einige wichtige Regeln im Hinterkopf haben. Rein rechtlich betrachtet, wird der Grill als eine offene Feuerstelle gesehen. Diese ist in den meisten Fällen ohne Genehmigung verboten, laut §40 des Forstgesetzes.

In bestimmten Gebieten ist das Grillen grundsätzlich verboten:

  • Nationalparks
  • Naturschutz-, Wildschutz- & Wasserschutzgebiete
  • Biotope & Wildbiotope
  • geschützte Landschaftsbestandteile
  • geschützte Flächen, die als Naturdenkmal ausgewiesen sind

Halten Sie sich am Besten an die ausgewiesenen Grillplätze oder holen Sie sich eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde, Kommune oder beim Grundstückseigentümer. So sind Sie auf der sicheren Seite. Wer dies nicht tut, dem droht ein Bußgeld von mehreren 100 €.

Grillen, Natur, offener Grill

Regel Nr. 1: Mindestabstand zum Wald

Einzuhalten ist der Mindestabstand der Grillstelle zur Baumgrenze. Dieser beträgt 100 Meter. Dieser Wert variiert regional. In Wäldern ist das Grillen nur in Ausnahmefällen erlaubt. Stellen Sie den Grill in einem ausreichenden Abstand zu brennbarem Material und Pflanzen auf. Räumen Sie trockenes Holz in der Umgebung beiseite.

Regel Nr. 2 : Alles bleibt so, wie es ist

Dies ist auf die Natur und die dort lebenden Tiere bezogen, damit die Lebensgrundlagen der Tiere und Pflanzen möglichst erhalten bleiben. Unnötiger Lärm sollte vermieden werden, dadurch werden zum Einen Erholungssuchende und zum Anderen die hier lebenden Tiere gestört.

Regel Nr. 3: Vorsicht bei Einweggrills

Der Grill darf nicht zu niedrig sein. Einweggrills sollten Sie in der freien Natur nicht auf der Wiese platzieren, sie hinterlassen meist schwarze Brandflecken und können trockenes Gras schnell entzünden. Befindet sich Ihr Grill nicht mindestens 30 Zentimeter über dem Boden, sollten Sie ihn auf einen nicht brennbaren Untergrund stellen. Dazu können Sie zum Beispiel Steine aufschütten. Sorgen Sie dafür, dass der Grill einen sicheren Stand hat, um die Kipp- und Brandgefahr zu minimieren.

Kohlegrill, Grillen

Regel Nr. 4: Immer den Grill im Blick haben

Auf keinen Fall sollten Sie ihren Grill aus den Augen lassen, geschweige denn unbeaufsichtigt. Im Park befinden sich herumtobende Kinder oder auch Hunde. Schließlich soll sich ja keiner an Ihrem heißen Grill verletzen.

Tipp:

Wenn Sie sich einen Grillplatz nah an einem Gewässer suchen, ist dies von hohem Vorteil. Sollte es nämlich doch einmal zu einem Ernstfall kommen, können Sie das Wasser gleich zum Löschen benutzen.

Zögern Sie im Brandfall niemals, die Feuerwehr (112) zu rufen!

Regel Nr. 5: Müll gehört in den Mülleimer

Alles was nicht biologisch abbaubar ist, wie zum Beispiel Plastik muss wieder mitgenommen werden. Beugen Sie am besten schon zu Hause vor, indem Sie Fleisch, Würstchen und Co. in Mehrwegboxen transportieren und kein Besteck, Teller oder Becher aus Plastik oder Pappe mitbringen. Trotz alledem lässt sich mancher Müll nicht vermeiden. Nehmen Sie diesen wieder mit nach Hause und hinterlassen Sie den Grillplatz in der freien Natur genauso sauber, wie Sie ihn vorgefunden haben, sonst drohen auch in diesem Fall hohe Bußgelder.

Regel Nr. 6: Abkühlen lassen

Bei starkem Wind sollten Sie den Grill löschen, da die Brandgefahr durch Funkenflug steigt, auch heiße Asche kann Brände auslösen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie den Grillplatz erst verlassen, wenn sowohl das Feuer, als auch die Glut erloschen sind. Am besten entsorgen Sie auch die Asche fachgerecht zu Hause. Verwenden Sie für den Transport niemals brennbare Pappkartons oder Kunststoffbehälter, sondern beispielsweise einen Metalleimer. An vielen Grillwiesen stehen große Container, in denen Sie Ihre (noch heiße) Kohle entsorgen können.

Regel Nr. 7: Kein Qualmwettbewerb!

Achten Sie in der Öffentlichkeit auf ein angenehmes Miteinander. Übermäßigen Qualm sollten Sie vermeiden, auch hierfür drohen Bußgelder.

Grillen, Kohlegrill

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