Ihr Recht – Was tun bei beschädigtem Gepäckstück?

Was ist Ihr Recht, wenn durch die Fluggesellschaft Ihr Gepäckstück beschädigt oder gar zerstört wurde?

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Hier ein Tatsachenbericht:

“Endlich da!”

Sagte ich zu meinem Mann, als wir nach einem 24 Stunden Flug endlich Australien erreichten. Wir hatten uns extra eine BoGi Bag gekauft, damit wir dann auf unserem Kreuzfahrtschiff die Tasche platzsparend unters Bett schieben könnten.
Bei anderen Flugreisen hatten wir auch schon gemerkt, daß unsere BoGis die Blicke auf sich ziehen!
Natürlich sollte man Stofftaschen nicht unbedingt eine Flugreise zumuten, aber andere Taschen hatten es auch schon geschafft.
Das Bild was sich uns darbot war traurig. Es war keine Tasche mehr zu erkennen.

Alle anderen Passagiere waren schon weg, nur wir, ohne Tasche, waren immer noch da. Der nette Herr am Band war so freundlich, uns in einen Nebenraum zu bitten. Da lag sie, was soll ich sagen, sie war „tot“ – nicht mehr als BoGi Bag zu identifizieren.
Und unser Gepäck war in einem wunderschönen, blauen Sack verstaut.
Der nette Herr winkte mit einem Formular. Ich war natürlich nicht erfreut, dass ich nun mit einem blauen Sack ins Hotel musste.
Aber diese ganze Aktion hatte auch etwas Positives an sich, denn nun weiß ich:

Auch bei kleineren Schäden kann man die Fluggesellschaft direkt in die Haftung nehmen! “

Natürlich weist einen niemand auf kleinere Schäden hin, aber auch da können Sie punkten, wenn Sie, am besten mit dem Check In im Hintergrund, Ihr intaktes Gepäck noch einmal fotografieren. Ein kleiner Aufwand, der sich im Schadensfall durchaus lohnen kann.

Tipp: Machen Sie mit dem Gepäck ein lustiges Flughafen-Abschieds-Foto. Das macht sich auch im Fotobuch ganz nett.

Alles Wichtige zusammengefasst bei geschädigtem Gepäckstück

  1. Suchen Sie sofort die Gepäckermittlungsstelle auf.
  2. Haben Sie den Schaden erst zu Hause bemerkt? Lassen Sie die Meldefrist von Woche nicht verstreichen! Wenn Ihr Gepäck länger als Sie braucht, beträgt die Meldefrist bis zu 21 Tagen.
  3. Beschädigungen am Gepäck muss die Fluggesellschaft sofort ersetzen.
  4. Bei ramponiertem Gepäck haftet die Airline mit bis zu 1300,-€.

Links der Fluggesellschaften

Lufthansa

Airfrance

Condor

Airberlin

Wir wünschen eine gute und schadensfreie Reise!